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Durch kaiserliches Dekret vom 4.7.1811 erhalten Horn und
Lehe während der französischen Besatzung als Teil der Mairie Borgfeld
erstmals kommunale Selbständigkeit. nach der französischen Besatzung
wurde der "Munizipalrat" am 7.6.1815 seines Amtes enthoben und
die Gemeindeselbstverwaltung des Landgebiets wieder abgeschafft. Die
Verfassung 18.4.1949 gab jeder Gemeinde das Recht auf eine
selbstständige Gemeindeverwaltung. Durch Gesetz vom 28.12. 1870 wird
eine Gemeindeordnung für alle Gemeinden erlassen. Mit dem in
Krafttreten werden die einzelne Gemeinden Horn und Lehe, Vahr und
Sebaldsbrück zur Samtgemeinde Horn mit Wirkung vom 1.1.1871
zusammengeschlossen. Durch die Landgemeindeordnung vom 28.7.1888 werden
aus 35 Einzelgemeinden 20 größere Einheitsgemeinden. die neue Gemeinde
besteht aus Horn und Lehe mit Oberblockland, Vahr und Sebaldsbrück.
durch Gesetz vom 19.3.1921 werden die Ortsteile Sebaldsbrück, Vahr und
Horn sowie der südliche Teil von Lehe in die Stadt eingemeindet. Das
Gebiet nördlich der Munte, der kleinen Würmme und der Straßenmitte
Vorstraße / Leher Heerstraße bildet die Gemeinde Lehesterdeich. nach
dem Zweiten Weltkrieg wird die Landgemeinde Lehesterdeich in die Stadt
eingegliedert. Durch Gesetz vom 20.9.1945 führen die Gemeinden als
Dienststelle der Hansestadt Bremen ihrer Aufgaben fort. Die Leiter der
Dienststellen erhalten die Bezeichnung
"Bezirksbürgermeister". |